
Eike H. Weerda
Rechtsanwalt
Studium und erstes juristisches Staatsexamen bis 2007 in Würzburg. Schwerpunkt u.a. im gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht.
Während des Referendariats in Frankfurt a.M., Darmstadt und Hanau. Schwerpunkt im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Zweites juristisches Staatsexamen 2009 in Frankfurt a.M.
Danach erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Medizinrecht
Zulassung zur Anwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im März 2010.
Seit Frühjahr 2010 freier Mitarbeiter der Kanzlei Dönnebrink, Hauber & Partner



