
Tillman Dönnebrink
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nach Ablegung des Abiturs im Jahre 1994, Studium bis 1999 in Freiburg im Breisgau.
Bereits während des Studiums Mitarbeit in den Kanzleien Dobler & Partner GbR, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Freiburg; sowie in der Kanzlei Dr. Senger & Senger, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Leipzig sowie in der Kanzlei Schmeyer & Kollegen. Während des Studiums aktiv im politischen sowie hochschulpolitischen Bereich tätig.
Während des Referendariats Tätigkeit in einer bundesweit tätigen, insolvenzrechtlich spezialisierten Kanzlei. Vertiefung der Kenntnisse im Bankrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.
Zweites juristisches Staatsexamen 2002. Seit September 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Kammerbezirk Frankfurt am Main.
Seit September 2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Frankfurt a.M. Laufende Fortbildung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts. Seit 2008 führt Herr RA Dönnebrink als einer der ersten Rechtsanwälte bundesweit den zum 01.01.2008 vom Gesetzgeber neu eingeführten Titel des Fachanwalts für Bank und Kapitalmarktrecht.
Seit dem 01.01.2009 Partner und Gründungsgesellschafter der Partnerschaftsgesellschaft DÖNNEBRINK • HAUBER & PARTNER in Frankfurt a.M.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Dönnebrink liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Wahrnehmung von Interessen der Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Daneben Referent für Fortbildungsveranstaltungen für Finanzdienstleister und Finanzvertriebe. Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein (DAV) sowie der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV.



