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Beratungsgebiete

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Kerngebiet der Tätigkeit unserer Kanzlei ist das Bank- und Kapitalmarktrecht.

Jede Teilnahme am Wirtschaftsleben – gleich welcher Art – erfordert die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen. Häufig kommt es hierbei zu einem Ungleichgewicht aufgrund der Spezialkenntnisse der Bank und ihrer Berater. Hier gilt es „Waffengleichheit“ zwischen Kunde und Bank durch die Hinzuziehung von Experten zu schaffen.

Das Bankrecht ist kein homogenes Rechtsgebiet. Vielmehr sind die Regelungsgegenstände über viele Gesetze verteil und es gibt zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten. Im Bereich des Bankrechts beraten wir unsere Mandanten u.a. in den Bereichen:

  • Beraterhaftung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Fondsbeteiligungen,
  • Immobilen- und Grundstücksrecht,
  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht,
  • Vermögensverwaltung,
  • Factoring / Leasing,
  • Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung,
  • Finanzierungs- und Tilgungsmodelle

 

Der Kapitalmarkt stellt einen Teil des Finanzmarkts dar. Vereinfacht ausgedrückt versteht man unter dem Kapitalmarkt den Markt, bei dem Geldvermögen in Investitionen für die Wirtschaft umgewandelt wird. Zum Kapitalmarkt zählt der Börsenhandel (Aktien, Anleihen etc.), der außerbörsliche Handel und der graue Kapitalmarkt.

Ziel des Kapitalmarktrechts ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte.

Aufgabe des Kapitalmarktrechts ist es demnach, sämtliche Fragestellungen zu lösen, die sich aus den Aktivitäten am Kapitalmarkt ergeben. Wesentliches Element ist die Schaffung eines ausreichenden Anlegerschutzes, der sowohl den Individualschutz des einzelnen Investors als auch den Schutz des Vertrauens in einen funktionierenden Kapitalmarkt umfasst.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht stellt sich als die Summe der Normen dar, die auf gewerblich tätige Unternehmer – gleich welcher Rechtsform – Anwendung finden.

Der größte Teil des Handelsrechts ist in den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Das Handelsrecht gilt als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Im Vordergrund stehen die Einfachheit und Schnelligkeit der Geschäftsabwicklung sowie eine gesteigerte Privatautonomie, die es rechtfertigen, strengere Anforderungen an einen Kaufmann im Rechtsverkehr zu stellen als an einen Verbraucher.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Handelsvertreter als auch mittelständische Unternehmen.
Wir beraten in allen Fragen des Handelsvertreter- und Vertriebsrechtes, hier insbesondere:

  • Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen,
  • Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Handelsvertreterverträgen,
  • Prüfung und Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen.
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Wettbewerbsrecht

Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen.

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Versicherungsrecht

Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen.

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Grenzueberschreitender-Rechtsverkehr

Durch unser zweites Büro in der Schweiz sind wir in der Lage, Finanzdienstleister und Privatanleger in allen Aspekten des Kapitalanlage- und Kapitalmarkrechts umfassend und kompetent zu betreuen.

Ein besonderes Augenmerk liegt in der Gestaltung von Gesamtkonzepten für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Finanzdienstleistern und Anlagevertrieben.

Speziell für Kapitalanleger können wir darüber hinaus durch die in der Schweiz zugelassenen Kollegen tatkräftige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auch vor den dortigen Gerichten anbieten. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Möglichkeit, auch deutsche Gerichtstitel über die zugelassenen Kollegen in der Schweiz und Liechtenstein zu vollstrecken.

Kontakt

Rechtsanwälte Dönnebrink • Hauber & Partner

Brüder-Grimm-Str. 13
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

Tel.: Diese E-Mail-Adresse ist durch JavaScript vor Spambots geschützt! JavaScript muss eingeschaltet sein! Tel.: (069) 40 58 62 62
Fax: (069) 40 58 62 86

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