
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht stellt sich als die Summe der Normen dar, die auf gewerblich tätige Unternehmer – gleich welcher Rechtsform – Anwendung finden.
Der größte Teil des Handelsrechts ist in den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Das Handelsrecht gilt als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Im Vordergrund stehen die Einfachheit und Schnelligkeit der Geschäftsabwicklung sowie eine gesteigerte Privatautonomie, die es rechtfertigen, strengere Anforderungen an einen Kaufmann im Rechtsverkehr zu stellen als an einen Verbraucher.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Handelsvertreter als auch mittelständische Unternehmen.
Wir beraten in allen Fragen des Handelsvertreter- und Vertriebsrechtes, hier insbesondere:
- Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen,
- Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Handelsvertreterverträgen,
- Prüfung und Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen.





